Allgemeine Geschäftsbedingungen


Informationen zum Mietvertrag.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vermieter

Torben Zimmermann
Römerstr. 67

53111 Bonn

Tel.: +49 15678 420 908

info@urlaubmitpool.de


1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.


1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

2. Anreise / Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen vor Anreise mitgeteilten, persönlichen Zahlencode. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 

3. Sonderwünsche und Nebenabreden 

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben. 

4. Bezahlung

Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 3 Wochen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung fällig.


Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Gemeinde Büsum erhebt eine Kurabgabe, die zusätzlich zum Mietbetrag anfällt und zusammen mit der Restzahlung an den Vermieter zu zahlen ist. 

5. Rücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:


  • bis zu 8 Wochen vor dem Anreisetag keine Stornokosten
  • bis zu 4 Wochen vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Mietpreises
  • bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Mietpreises
  • ab 3 Tage vor Anreisetag oder bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Mietpreises


Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. 

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Pool, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an diesen auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. 


Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern, Fenster und Türen sind zu verschließen sowie genutzte Gartenpolster sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu verstauen. 


Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

7. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. 

8. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.


Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 

9. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.


Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.



Bonn, den 06.08.2024